Mažeikių turizmo ir verslo informacijos centras

Individuelle Aktivitäten

Unter individueller Tätigkeit (GPMĮ Artikel 2, Teil 7) versteht man eine selbständige Tätigkeit, bei der ein Bewohner über einen ununterbrochenen Zeitraum Einkommen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielen möchte:

1) selbständige gewerbliche oder produktionstechnische Tätigkeiten jeglicher Art, auch solche, die mit einer Gewerbeerlaubnis ausgeübt werden;
2) selbständige Gründung, berufliche und sonstige selbständige Tätigkeiten ähnlicher Art, auch solche, die mit einer Gewerbeberechtigung ausgeübt werden;
3) unabhängige sportliche Aktivitäten;
4) selbstständige Tätigkeit des Darstellers.

Informationen für Personen, die einzelne Tätigkeiten gemäß Zertifikat ausüben

  • Themen im Zusammenhang mit einzelnen Aktivitäten des Vereins:   VERKNÜPFUNG
  • Rechner für die individuelle Aktivitätssteuer:   VERKNÜPFUNG
  • An-/Abmeldung der Einzeltätigkeit laut Bescheinigung/Datenänderung: LINK (Info + Video)
  • Klassifikation der Wirtschaftszweige 2. Auflage (EVRK 2. Auflage): REFERENZ

Um eine selbstständige Tätigkeit aufzunehmen , müssen Sie einen Antrag bei der staatlichen Steuerinspektion (VMI) stellen:

    • Elektronisch über den Bereich Mein VMI“ der staatlichen Steuerinspektion
    • Direkt zur VMI-Abteilung Mažeikiai (Vasario 16-osios str. 4, LT-89225 Mažeikiai):